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Newsletter 06/2007

Lohn - das ewige Thema

Mindestlöhne - dieses vermeintliche Schreckgespenst geistert gegenwärtig durch alle Gazetten. Wenn wir uns die Tariflöhne einmal genauer ansehen, so liegt der Mindesttariflohn eines Gesellen in Thüringen bei 613,- € und im Rheinland bei 1.280,- €. Der Maximallohn laut Tarifvetrag für Gesellen liegt bei 1.695,- € in Hessen und 830,- € in Sachsen.
Damit liegt im Durchschnitt laut Tarifvertrag der Mindestgesellenlohn in Deutschland bei 948,- €. Das entspricht in der Lohnsteuerklasse I, ohne Kinder mit den üblichen Abzügen einem Nettolohn von etwa 742,- €. Dass damit keine Reichtümer angehäuft werden können, liegt auf der Hand. Dies wird aber auch mit Mindestlöhnen nicht realisierbar sein.
Die wenigsten unserer Mandanten bezahlen nur die Tariflöhne, denn damit ist auf Dauer weder dem Mitarbeiter, noch dem Salon geholfen. Tariflöhne kommen in der Regel immer dann zum Tragen, wenn die Mitarbeiter noch nicht ins »Laufen« gekommen sind und stellen so lediglich eine Grundabsicherung dar. Grundsätzlich sollte ein Mitarbeiter an seinen guten Leistungen teilhaben. Diverse Leistungslohnmodelle kursieren auf dem Friseurmarkt. Ob die Mitarbeiter nun das 4fache oder das 3,5fache ihres Bruttolohnes realisieren sollen, hängt ganz grundsätzlich von der jeweiligen Salonsituation ab. Abgesehen davon sollte unser Augenmerk auf einen Punkt gelenkt werden, der offensichtlich bewusst aus der Diskussion genommen wird - das Trinkgeld.

Tatsächlich gilt heute für die Preise auf allen deutschen Preislisten: »Bedienung inklusive«. Die Gewerbeordnung definiert Trinkgeld als »Geldbetrag, den ein Dritter ohne rechtliche Verpflichtung dem Arbeitnehmer zusätzlich zu einer dem Arbeitgeber geschuldeten Leistung zahlt«. Also freiwillig und zusätzlich, wie ein Geschenk. Deshalb muss Trinkgeld, das seit 1923 einkommensteuerpflichtig war, seit 2002 auch nicht mehr versteuert werden. Umgekehrt kann der Geber es nicht von der Steuer absetzen oder bei Geschäftsessen vom Arbeitgeber einfordern - schließlich steht es auch nicht auf der Rechnung.

Ich persönlich bin der Meinung, dass Trinkgeld Lohnbestandteil ist und dies lohnsteuerfrei. In den USA, in denen die Einwanderer aus Europa den Trinkgeldbrauch verbreiteten, ist das heute noch ähnlich: dort liegt der gesetzliche Mindestlohn im Gastgewerbe um mehr als 40 Prozent niedriger als der sonst vorgeschriebene, nämlich bei 2,13 Dollar pro Stunde. Dafür erwarten Kellner einen »Tip« in Höhe von 15 Prozent des Rechnungswertes - nirgendwo sonst ist das ungeschriebene Gesetz des Trinkgeldgebens so bindend.

In der Friseurbranche gehen die Kunden ganz grundsätzlich davon aus, dass Trinkgeld erwartet wird und erfüllen auch diese Erwartungshaltung. Bei einigen Erhebungen in Einzelsalons (Mainstream, flaches Land) kamen Trinkgelder von
etwa 2,- € pro Kundenbesuch heraus. Wenn wir weiter davon ausgehen, dass ein durchschnittlicher Mitarbeiter 8 Kunden pro Tag bedient und dies bei etwa 217 effektiven Arbeitstagen pro Jahr, ergibt dies ein Trinkgeld in Höhe von
3.472,- € (Brutto für Netto) zusätzlich. Legen wir dies auf zwölf Monate um, so resultiert im Mittel ein monatliches Trinkgeld von ca. 289,- € . Damit kommen wir letztlich auf amerikanische Verhältnisse, mit einem Trinkgeldanteil von knapp 39% am offiziellen Nettolohn. Also wenn wir uns schon in amerikanischen Verhältnissen bewegen, so sollten wir uns auch deren Erkenntnisse bedienen.
Die bedeutendsten Werke der Trinkgeldforschung kommen aus den USA. Professor Michael Lynn von der New Yorker Cornell University hat zum Beispiel festgestellt, dass Kellner mehr verdienen können, wenn sie sich vorstellen, die Bestellungen wiederholen, lächeln, die Gäste kurz an der Schulter berühren, Smileys auf die Rechnung malen oder in die Hocke gehen, um mit dem Gast auf Augenhöhe zu kommunizieren.
Bitte lasst uns doch lieber diesen Weg beschreiten. Lasst uns unsere Mitarbeiter fit machen. Kunden, die zufrieden sind, geben mehr Trinkgeld. Darüber hinaus kommen sie aber auch häufiger, bleiben uns länger treu und empfehlen uns öfter weiter. Die leidige Mindestlohndebatte bindet nur unnötige Energien. Lasst uns unsere Betriebe so fit machen, dass wir zu jeder Zeit weit übertarifliche Löhne zahlen können und dürfen. Damit grenzen wir uns auch dem Wettbewerb gegenüber ab und haben stets die besten Mitarbeiter. Die Zukunft gehört weiterhin uns.

 

Wie finden Kunden zu meiner Webseite?

Haben Sie sich auch schon mal die Frage gestellt, warum Sie bei der Internet-suchmaschine Google, auch wenn Sie ganz gezielt nach Ihrer Webseite suchen, erst auf Seite fünf der Suchergebnisse zu finden sind? Falls Sie vermuten, Sie zahlen einfach nur weniger Geld als Ihr Mitbewerber, irren Sie sich!
Im Internet tummelt sich eine ganze Dienstleistungsbranche um die so genannte Suchmaschinenoptimierung (kurz SEO). Diese Dienstleister versprechen, gegen ein gewisses Honorar Ihre Webseite zu analysieren und diese dann auch für bestimmte Suchbegriffe »fit« zu machen.

Für viele Salons ist das allerdings zu teuer. Deshalb haben wir Ihnen an dieser Stelle die wichtigsten Tipps zusammengefasst, die in der Umsetzung kostenlos sind und Ihnen helfen, von Ihren Kunden im Internet gefunden zu werden:

  1. Die Wahl Ihrer Domain (Internetadresse) ist von größter Priorität. Versuchen Sie nach Möglichkeit eine aussagekräftige Domain zu wählen, die am besten mit den Suchbegriffen potentieller Neukunden übereinstimmt. So wäre zum Beispiel die Domain »www.uschis-frisierstueberl.de« eher ungeeignet. Besser ist hier »www.uschi-friseur.de« oder noch besser »www.friseur-musterstadt.de«. Die Erklärung hierzu ist einfach: Meist werden bei Google Suchanfragen nach Friseuren in Verbindung mit Ortsnamen getätigt.
  2. Die Wahl der Namen Ihrer html-Dokumente ist entscheidend. Sprechen Sie Ihren Webdesigner auf so genannte »Speaking Urls« (zu deutsch: »sprechende Internetadressen«) an. Von »Speaking Urls« spricht man, wenn das html-Dokument, auf dem z.B. Ihre Philosophie zu finden ist, nicht einfach nur / »philosophie.htm« benannt wurde, sondern auch weitere Informationen, wie zum Beispiel Ihren Salonnamen beinhaltet (bleiben wir bei unserem Beispiel: »philosophie-friseur-uschi.htm«). Google Interpretiert die Namen der html-Dokumente und wertet diese bei entsprechenden Suchanfragen als wichtiger im Vergleich zu gewöhnlichen Internetadressen.
  3. Wenn Sie dann gerade schon Ihre Webdesigner am Apparat haben, fragen Sie ihn auch gleich, ob Ihre Webseite über Frames aufgebaut ist. Es handelt sich hierbei um eine spezielle Art des Webseitenaufbaus. Erhalten Sie eine positive Antwort, so wirkt sich der Aufbau Ihrer Webseite schlecht auf die Positionierung bei Google aus, weil dieser es Google erschwert, die Inhalte Ihrer Seite zu durchkämmen.
  4. Wie oft haben Sie in Ihrem Browserfenster schon den Seitentitel »Unbenanntes Dokument« gesehen? Geben Sie diesen Begriff doch auch mal bei Google ein und Sie werden eine Fülle an Ergebnissen finden. Das ist eine vertane Chance! Bitte benennen Sie Ihre Seite mit einem aussagekräftigen Titel (am besten ebenfalls mit Ihrem Salonnamen und dem Ort, an dem Sie tätig sind). Der Titel Ihrer Seitendokumente wird ebenfalls von Google bei der Ermittlung der Suchergebnisse berücksichtigt.
  5. Google kann nur Texte auf Ihrer Homepage durchsuchen. Das heißt Bilder sind zwar schön, können aber von Google nicht interpretiert werden. Deshalb ist es wichtig, relevante Suchbegriffe - nach Möglichkeit auch mehrmals wiederholt - auf der Webseite unterzubringen. Auch beliebte Techniken wie Flashanimationen können von Google nur bedingt durchforstet werden. Unser Rat an dieser Stelle: verwenden Sie nur so viel Flash wie nötig und nehmen Sie Abstand von dem Gedanken, mit einer komplett aus einem Flashfilm bestehenden Webseite online zu gehen. Diese sieht zwar super trendy aus, wird aber nicht gefunden. Legen Sie viel mehr Wert auf themenbezogene und interessante Inhalte. Google liebt Text - je mehr desto besser. Sollten Sie zum Beispiel in der Presse häufiger PR-Artikel erhalten, so setzen Sie diese doch in einem Presse-Archiv online. Aber Vorsicht, einscannen reicht nicht, wie schon gesagt kann Google keine Bilder erkennen. Deshalb sollte man sich die Mühe machen, diese Texte auch abzutippen.
  6. Haben Sie alle diese Punkte berücksichtigt, sollte Ihre Homepage nach zwei bis drei Monaten (ja, Manches dauert auch im Internet etwas länger) sich schon merklich in der Platzierung bei Google nach vorne bewegt haben. Um Ihrer Homepage jedoch noch den letzten Schliff zu geben, muss man verstehen, wie Google ermittelt, wie wichtig eine Webseite ist. Google hat zu diesem Zweck den sogenannten Pagerank eingeführt. Vereinfacht erklärt, handelt es sich beim Pagerank um einen Wert zwischen 0 und 10 (0=schlecht, 10=gigantisch gut). Dieser Wert trifft eine Aussage darüber, wie oft Ihre Webseite von anderen Webseiten weiterempfohlen wird. Als Weiterempfehlung zählt hierbei ein Link (Verweis) von einer anderen Webseite auf Ihre Webseite.

Nun stellt sich die Frage, wie bekomme ich möglichst viele Links von anderen Websites auf meine Homepage?
Zum einen bieten sich hierzu Kooperations- und Geschäftspartner an, zum anderen gibt es kostenlose Firmenverzeichnisse im Internet, bei denen man sich eintragen kann. Aber Vorsicht: es gibt auch kostenpflichtige Eintragungsdienste. Die Kosten variieren erheblich und die Zweckmäßigkeit einer kostenpflichtigen Eintragung sei mal dahingestellt.
Hier unser Geheim-Tipp: speziell das Portal hairweb.de scheint uns empfehl-enswert, da der Eintag ins Friseurverzeichnis dieses Endverbraucherportals zum einen kostenlos ist und zum anderen die Themenrelevanz besonders groß ist. - Sollten Sie mit dem Gedanken spielen, Ihre Website überarbeiten zu lassen, oder einen Internetauftritt für die Zukunft planen, so wenden Sie sich einfach an uns. Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zu diesem Thema zur Seite. Herzlichst, Ihr Wolfgang Keim Tel.: 09 81 - 97 78 91 - 25 · Email: w.keim@ffcag.de

 

Unser Team hat Verstärkung bekommen!

Unser Team hat Verstärkung bekommen, nun freuen wir uns, Ihnen unsere drei neuen Mitarbeiterinnen in Leutershausen vorstellen zu dürfen: Frau Katharina Rogalsky, gelernte Rechtsanwaltsfachangestellte, ist neu für die Termine zuständig und betreut das Telefon. In ihrer Freizeit tanzt sie leidenschaftlich gern und ist sportlich aktiv. Sie freut sich auf eine aktive und interessante Zusammenarbeit und Ihren Anruf.

Frau Michaela Schmidt ist gelernte Industriekauffrau. Sie ist im Unternehmen für die monatlichen Auswertungen des Salonvergleichs zuständig. In ihrer Freizeit reist sie gerne in die Berge. Ihre Hobbies sind Wandern, Skifahren und Sportschießen mit dem Luftgewehr. Die Zahlenübersicht ist Ihre Stärke.

Frau Sonja Knechtel als gelernte Bürokauffrau hat sie bei uns die Aufgaben in der Finanzbuchhaltung. Um sich von den Zahlen abzulenken unternimmt sie gerne Reisen, außerdem fährt sie gerne Ski. Sonja freut sich auf ihre neuen Aufgaben und eine tolle Zusammenarbeit.

 

NEU: www.ffc.ag/postershop

der Postershop der Fröhlich & Friends Consulting AG - Hier finden Sie ausgewählte Bilder, mit denen Sie Ihrem individuellen Werbeauftritt gestalten und neu formen können. Grenzen Sie sich ab, diese Bilder finden Sie sicher nicht in allen Salons.
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Wolfgang Keim gerne zur Verfügung.

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