Newsletter 10/2007
Unternehmenssteuer-Reform 2008
Diese Newsletter stehen ganz im Zeichen der nahenden Unternehmenssteuerreform. Sie sind die ersten, die wir darüber informieren. Informieren Sie sich, sprechen Sie mit Ihrem Berater und Steuerberater über dieses Thema.
- Welche Punkte der Steuerreform betreffen kleine oder mittelständische Unternehmen? Kernpunkt der Unternehmensteuerreform ist die Reduzierung des Körperschaftsteuersatzes
für Kapitalgesellschaften von 25% auf 15% .Dadurch reduziert sich die Belastung der Unternehmensgewinne bei Kapitalgesellschaften von bisher ca. 39% auf ca. 30% einschließlich der Gewerbesteuer. Aber auch der Unternehmer, der sein Gewerbe in Form eines bilanzierenden Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft betreibt, wird entlastet, und zwar durch die Möglichkeit, bei nicht entnommenen Gewinnen eine vergleichbare Steuerbelastung wie bei einer Kapitalgesellschaft zu erreichen. Auf Antrag kann der bilanzierende Unternehmer seinen nicht entnommenen Gewinn mit einem ermäßigten Einkommensteuersatz von 28,25% besteuern. Eine Nachversteuerung dieser ermäßigt besteuerten Gewinne tritt ein, wenn die Entnahmen in späteren Wirtschaftsjahren den Gewinn übersteigen. Diese Mehrentnahmen führen ebenso wie Ausschüttungen aus der Kapitalgesellschaft zu einer Nachversteuerung mit einem festen Steuersatz von 25%.
Dadurch erhöht sich jedoch die Gesamtsteuerbelastung im Vergleich zur Sofortbesteuerung. Um die Steuerentlastung zu finanzieren, wurden unter anderem folgende Anpassungen vorgenommen:- Abschaffung der degressiven Abschreibung für Anlagegüter
- Einführung einer Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge und Streichung des Werbungskostenabzugs ab dem Jahr 2009
- Verringerung der sofortigen Abschreibungsmöglichkeit auf geringwertige Wirtschaftsgüter durch Reduzierung der Anschaffungskostengrenze von 410,00 € auf 150,00 €. Alle Wirtschaftsgüter zwischen 150,00 € und 1.000,00 € sind als Sammelposten über 5 Jahre abzuschreiben. Abschaffung der Ansparrücklage zugunsten eines Investitionsabzugsbetrags.
- Ein wesentlicher Punkt der Neuregelung ist darin zu sehen, dass die in Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags immer dann uninteressant geworden ist, wenn in den dafür vorgesehenen drei Folgejahren keine Investition vorgenommen wird.
In diesem Fall wird die Bildung des Abzugsbetrags rückgängig gemacht, wohingegen nach der Altregelung Gewinnverschiebungen vorgenommen werden konnten.
- Wie wird sich die Reform auf diese Betriebe auswirken?
Die Auswirkungen werden auf den Einzelfall bezogen jeweils unterschiedlich sein.
Unternehmen, die in der Rechtsform der Kapitalgesellschaft organisiert sind, werden sicherlich von den reduzierten Körperschaftsteuersätzen profitieren können. Gutverdienende Personengesellschaften und Einzelunternehmer werden in der Lage sein, Teile ihres Gewinnes jeweils längerfristig stehen zu lassen, um dadurch den ermäßigten Steuersatz für nicht entnommene Gewinne in Anspruch zu nehmen. Für Unternehmen in der Aufbauphase wird sich der Wegfall der degressiven Abschreibung negativ auswirken. Einzelunternehmer, die keine Bilanz, sondern eine Einnahmen-/Überschussrechnung erstellen, können ab einem Jahresgewinn von 100.000,00 € keinen Investitionsabzugsbetrag geltend machen.
Vielfach werden sich positive und negative Auswirkungen der Unternehmensteuerreform im Einzelfall kompensieren. - Inwiefern kann man sich auf die Änderungen vorbereiten und gibt es noch Handlungsbedarf in 2007? Es ist grundsätzlich sinnvoll, eine für das Jahr 2008 geplante Investition vorzuziehen, um so letztmalig beispielsweise an der höheren Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter zu partizipieren oder eine degressive Abschreibung geltend zu machen. Kapitalgesellschaften und gewinnthesaurierende Personengesellschaften sollten ohnehin geplante Betriebsausgaben in das Jahr 2007 vorziehen, um die entsprechende Gewinnminderung noch in diesem Jahr unter höheren Steuersätzen zu realisieren. Um die ermäßigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen für die Zukunft zu optimieren, kann es möglicherweise zweckmäßig sein, Entnahmen in das Jahr 2007 vorzuziehen, um das Thesaurierungsvolumen für künftige Geschäftsjahre zu erhöhen.
- Was sollten Unternehmer in 2008 beachten? Ab dem Jahr 2008 sollten Unternehmen in ihre Liquiditätsplanung mit einbeziehen, dass durch die Abschaffung der Ansparrücklage zugunsten eines Investitionsabzugsbetrags Gewinnverschiebungen nicht mehr in gewohnter Weise vorgenommen werden können.
Aufgrund der Einführung einer Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge ab 2009, der Abschaffung des Werbungskostenabzugs und der Abschaffung der Spekulationsfrist ändert sich die Besteuerung von Kapitalerträgen grundlegend. Die Kapitalanleger unter den Unternehmern sollten vielversprechende Wertpapieranlagen in ihrem Privatvermögen noch in 2008 vornehmen, damit spätere Kursgewinne in Zusammenhang mit Wertpapierverkäufen nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist jederzeit steuerfrei vereinnahmt werden können. Bei Anschaffung der Wertpapiere ab dem 01.01.2009 sind Kursgewinne steuerpflichtig. - Wie schätzen Sie die Reform aus Ihrer Sicht ein?
Zunächst ist zu begrüßen, dass die Gesamtsteuerbelastung für Unternehmen gesenkt wurde. Im Gegenzug wurde jedoch die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung verbreitert. Dies führt zu entsprechenden Kompensationseffekten. Eine Steuervereinfachung wurde durch die Unternehmensteuerreform nicht erreicht, sondern eher das Gegenteil.