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Newsletter 02/2008

Vom Wissen zum Können

das Mandatstreffen der ZFU GmbH am 5./6. April 2008 in Nürnberg
Interne und externe Trainer nehmen Stellung zu den Themenbereichen: Kundenbetreuung im 21. Jahrhundert, Führung, Werbung – Wirb oder stirb!, vom Wissen zum Können usw.

Im Kreise von Gleichgesinnten steht auch wieder der persönliche Erfahrungsaustausch im Mittelpunkt.
Ihre persönlichen Einladungen werden Ihnen in den nächsten Wochen zugestellt. Wir freuen uns auf Sie.
Für Fragen steht Ihnen Frau Katharina Rogalsky (+49 (0) 9823 - 9 24 99 32) gerne zur Verfügung.

Der Carbon-Kult

Wie die Klimakatastrophe zur neuen "Weltrettungs-Religion" wird.
Bitte weiter lesen!

Der eine oder andere dürfte bereits bei der Überschrift den Drang zum Weglegen gehabt haben. Schon wieder ein Artikel zur Klimakatastrophe und das auch noch von Ihrer Unternehmensberatung. "Schuster bleib bei deinen Leisten".

Aber genug der markigen Sprüche.
Das Thema ist heiß und damit sollten wir uns als Unternehmerinnen und Unternehmer beschäftigen. Natürlich sind wir alle im Privaten, aber auch im Geschäft davon betroffen. Jetzt hat der bekannte Trendforscher Matthias Horx das Thema als Megatrend aufgegriffen und dem Kind einen Namen gegeben, "der Carbon-Kult".
Ich finde, dass wir mitsprechen und vor allem auch mithandeln sollten. Damit ist erkennbar, dass die öffentliche Wahrnehmung geschärft ist und weit über das Stadium eines Geheimtipps hinaus ist. Das Thema Umweltschutz und Energie wurde bereits vor Jahren von einigen Unternehmern in der Friseurbranche aufgegriffen. Leider ist es aus dem allgemeinen Bewusstsein wieder verschwunden. Ob jetzt die Zeit dafür reif ist, kann ich Ihnen nicht mit Sicherheit beantworten, ich weiß nur, dass wie immer eine Gefahr und gleichzeitig eine große Chance für uns ist.
Ich unterteile das Thema grundsätzlich in den passiven und den aktiven Lösungsansatz. Zu den beiden Segmenten zählen auszugsweise folgende Punkte:

Passive Lösungsansätze:

Aktive Lösungsansätze:

Die Lösungsansätze können nur Ansatzweise angesprochen werden. Ich bin sicher, dass Sie selber jede Menge gute Ideen dazu entwickeln können. Als Berater ist das Thema aus zweierlei Sicht charmant. Zum Einen werden Kosten durch die Energiesparmaßnahmen eingespart. Dies ist für die Rendite förderlich. Bei den Mitarbeitern müssen Sie nicht auf die Unternehmerkostenbremse treten, vielmehr übernimmt diese Funktion die Klimakatastrophe. Zum Anderen haben Sie ein Thema, das Sie aktiv kommunizieren können und nichts mit dem Preis zu tun hat. Sie können in der Qualitätsschiene bleiben und liefern logische Argumente für Ihre Kunden, weshalb diese gerade zu Ihnen und nicht zu einem anderen Friseur gehen sollten.

Im Übrigen ist dies eine neue Form des altbekannten "Ablasshandels". Auf diese Schiene sind schon viele Unternehmen aufgesprungen und nutzen das "schlechte Gewissen" ihrer Kunden, um bezahlte Freibriefe zu liefern (z.B. Emissionshandel).

Es könnte sein, dass wir mit dem Thema etwas zu früh dran sind, aber dadurch haben Sie auch die Chance, neue eigene Ideen zu entwickeln, auszuprobieren und eigene Wege zu gehen. Insgesamt sehe ich eine sehr schöne Chance, für aktive Unternehmerinnen und Unternehmer, diesen Weg für sich zu nutzen. Ganz abgesehen davon tun Sie natürlich auch etwas für Ihr eigenes Gewissen. Viel Erfolg und gute Ideen. Ihr Peter Hofmann

Der verkaufte Kunde

Zunehmend in den Blickpunkt des öffentlichen Interesses gerät in den letzten Wochen der Umstand, dass Banken Darlehensforderungen gegenüber Kunden an andere Banken beziehungsweise Finanzinvestoren weiterverkaufen, ohne darüber zu informieren.
Dieser Umstand alleine ist mittlerweile gängige Praxis und soll an dieser Stelle nicht behandelt werden. Es ist vielmehr die Tatsache, dass Banken neben den Forderungen auch das Sicherungsrecht, meist in Form einer Grundschuld, mit weiter veräußern. Die bisherige Bank hat mit dem Kunden in der Regel eine Zweckerklärung geschlossen, was besagt, dass die Gläubigerbank sich ausschließlich aus diesem Sicherungsvertrag aus dem direkt zugeordneten Darlehen (in der Regel im Falle eines Tilgungsverzuges) bedienen darf.
Durch den Sachverhalt des Weiterverkaufs geht aber diese Zweckerklärung unter. Dies kann unter bestimmten Gegebenheiten bedeuten, dass der Inhaber der Grundschuld die Restschuld zur Zahlung fällig stellen und in das private Vermögen vollstrecken kann.

Soweit zur Sachlage und hierzu unsere Empfehlung:

  1. Nachfrage bei Ihrer Bank, ob die gegen Sie bestehenden Forderungen weiter veräußert worden sind. Wenn ja an wen?
  2. im Falle der Weiterveräußerung umgehend den neuen Gläubiger ausfindig machen; im besten Falle handelt es sich dabei um eine Bank
  3. in jedem Fall unbedingt die am Ende dieses Artikels aufgeführte Erklärung an die Bank senden und um Rückbestätigung innerhalb einer bestimmten Frist nachsuchen!
  4. sollte Ihre Forderung nebst Grundschuld an einen Finanzinvestor weitergegeben worden sein, empfehlen wir unverzügliche Einholung rechtlicher Beratung! Sollte die Forderung noch bei Ihrer ursprünglichen Bank verblieben sein, ist das zunächst einmal beruhigend. Ungeachtet dessen empfehlen wir, die nach verzeichnete Erklärung bei der Bank abzufordern und um schriftliche Bestätigung bemüht zu sein.

Aufgrund der öffentlichkeitswirksamen Berichterstattung ist das Thema in Finanzkreisen derzeit äußerst präsent und somit in einem ständigen Fluss von neuen Informationen. Sollten Sie sich von diesem Umstand betroffen fühlen, stehen wir für Auskünfte jederzeit gerne zur Verfügung. Ihr Norbert Göppel

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