Newsletter 06/2008
Friseur Handwerker oder Dienstleister?
In der unseligen Lohndiskussion wird wieder einmal die Unfähigkeit der deutschen Natur erkennbar, dass Besitzstandswahrung und »soziale
Gerechtigkeit« höher als Leistung angesehen wird. Wir leben heute in einer Marktwirtschaft, in der der Verbraucher die Macht hat.
Er entscheidet, wann er was, wo und zu welchem Preis kauft oder konsumiert. Das Internet hat alle denkbaren Grenzen aufgehoben. Gewerkschaften und Tarifverträge jeglicher Natur gehören der Vergangenheit an. Heute zählt nur noch die Leistung und sonst nichts anderes. Ob uns das im Einzelnen gefällt oder nicht, spielt letztlich gar keine Rolle. Wenn ein Friseur in Ostdeutschland für den Haarschnitt nur noch 10,- € nehmen kann, weil das allgemeine Preisgefüge vor Ort so gestellt und die Bürger mit einer 20% Arbeitslosenquote gestraft sind, dann ist das so. Daran gibt es nicht zu rütteln. Dass dieser Friseur seinen Mitarbeitern weniger bezahlen kann als ein anderer Kollege, der für die gleiche Leistung 35,-€ in Rechnung stellen kann, liegt auch auf der Hand. Also was wird in dieser Diskussion gefordert - Einheitspreise für Einheitsleistungen, bei Einheitslöhnen. Irgendwie kommen mir diese Begriffe recht bekannt vor.
Das ist ein Rückfall in das letzte Jahrtausend! Wie sollen die Aufgaben der heutigen Zeit mit den gescheiterten Lösungsversuchen der Vergangenheit bewältigt werden? Das geht nicht, nie und nimmer. Die Diskussion läuft falsch und wird vor allem von den falschen Leuten geführt. Glauben diese Fachleute, dass ein Mitarbeiter, der in der Vergangenheit sein Soll nicht erreicht hat, es jetzt zu neuen höheren Löhnen leichter schafft?
Glauben diese Spezialisten, dass Endverbraucher häufiger und schneller wieder zum Friseur gehen, wenn die Preise erhöht werden. Auch der Hinweis, man möge die Preiserhöhung mit den gestiegenen Lohnerhöhungen verargumentieren, was soll das bringen.
Glauben die Herrschaften, dass der Kunde aus lauter Solidarität lieber mehr bezahlt? Als Berater gehen wir natürlich auf die geänderten Rahmenbedingungen ein und helfen unseren Mandanten, wo es nur geht.
Aber eines muss klar sein, der Kuchen wird kleiner und nicht größer.
Der Neue
Seit 1. Mai 2008 gilt in Nordrhein-Westfalen der neue Tarifvertrag im Friseurhandwerk. Die Erhöhung des Bruttolohns wie auch die Steigerung der Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden ist darin festgelegt. Um Ihnen die entstehenden Mehrkosten so leicht wie möglich zu machen, haben wir folgende Punkte zusammengestellt, die Sie in Ihrem Salon alleine oder mit Hilfe der Zöllner & Fröhlich Unternehmensberatungs GmbH überprüfen und gegebenenfalls ändern sollten:
1. Leistung erhöhen überprüfen und einfordern
Stimmen Leistung und Preis des Salons überein? Werden Richtwerte von den Mitarbeitern eingehalten oder gibt es noch Optimierungspotential? Leistung muss erbracht und eingefordert werden von jedem einzelnen.
2. Produktivität prüfen und steigern effizient arbeiten
Arbeitet der Salon produktiv? Wie ist die Auslastung des Salons/des Mitarbeiters? Entsprechende Prüfung und Verbesserung gleicht im Anschluss die erhöhten Personalkosten aus und kann somit helfen, eine Preiserhöhung zu umgehen.
3. Zeiten prüfen - Öffnungszeiten und Personaleinsatz bedarfsgerecht
Wie sind die einzelnen Öffnungstage frequentiert? Werden bestimmte Tage/Tageszeiten besser/schlechter angenommen? Kann ich die Mitarbeiter anders einsetzen? Wann ist welcher Mitarbeiter besser/schlechter ausgebucht? Entsprechend notwendige Änderungen der Öffnungszeiten bzw. des Personaleinsatzes können abgeleitet werden.
4. Kundenbedarf kennen und abdecken
Biete ich auch das, was meine Kunden fordern? Gehen die Kunden mit nicht erfüllten Wünschen bzgl. bestimmter Dienstleistung aus meinem Salon? Erkennen Sie den Wunsch Ihres Kunden und erfüllen Sie ihn.
5. Salon und damit Position im Markt stärken
Was biete ich meinen Kunden im Salon, was andere Salons nicht bieten? Wie hebe ich mich vom Markt ab? Der Salon sollte idealerweise eine USP (unique selling proposition) im örtlichen Markt darstellen, um so die eigene Position zu stärken.
Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) wurde geändert, und damit etwas liberalisiert. Es bleibt folgendes auch zukünftig unverändert:
Für die Vertretung vor Gericht benötigt man nach wie vor einen Anwalt. Auch die außergerichtliche Beratung bleibt fest in Anwaltshand.
Wer somit eine umfassende juristische Beratung braucht, muss auch zukünftig einen Rechtsanwalt mit entsprechender Anwaltszulassung aufsuchen. Somit sind aber zukünftig nur noch die Fälle echter Rechtsanwendung allein dem Anwalt vorbehalten. Das Auffinden einer bestimmten Lektüre, die Wiedergabe und die schematische Anwendung von Rechtsnormen, ist dann keine Rechtsdienstleistung mehr, die nur von einem Anwalt erledigt werden darf.
Änderung bei den Rechtsberatungsleistungen
Beispiele für erlaubte Rechtsberatung sind zukünftig: Ein Mieterverein darf mit Rundschreiben alle Mieter einer Wohnanlage über die bestehenden Minderungsrechte bei Modernisierungsmaßnahmen aufklären. Eine Kfz-Werkstatt darf mit der gegnerischen Versicherung für den Geschädigten auch die allgemeine Schadenpauschale geltend machen. Ein Energieberater wiederum darf für seine Kunden bestehende Energieversorgungsverträge kündigen und neue abschließen. Der Architekt darf den Bauherren über baurechtliche Fragen aufklären. Zulässig ist auch die Insolvenzberatung durch Diplom-Betriebswirte, die Vermögensnachfolgeberatung durch Banken, die Mitwirkung bei der Beantragung eines Erbscheins durch einen Erbenermittler. Erlaubt ist auch die unentgeltliche Beratung, bei der der Privatmann jemandem aus der Familie oder der Nachbarschaft kostenlosen Rechtsrat erteilt. Freigegeben ist in Zukunft auch die unentgeltliche Rechtsberatung von karitativen Einrichtungen, Verbraucherberatungen oder Beratungen vom Mieterbund. Allerdings dürfen diese Einrichtungen ihre Beratungen nur unter Anleitung eines Volljuristen erbringen. Zulässig ist auch die Beratung durch Berufs- und Interessenvereinigungen der Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften oder Haus- und Grundbesitzer-Vereine für ihre Mitglieder.
Sie dürfen diese Rechtsdienstleistungen erbringen, wenn sie hierfür über die notwendige personelle, sachliche und finanzielle Ausstattung verfügen. Zukünftig darf deshalb der ADAC seine Mitglieder in verkehrsrechtlichen Fragen juristisch beraten. Erlaubt ist auch die Rechtsberatung, die aufgrund besonderer Sachkunde erfolgt, wie die Rentenberatung durch eine ausgebildete und registrierte Person.
Praxistipp: Kleinere Rechtsfragen können Sie zukünftig auch den Personen stellen, die Sie für kompetent erachten. Sollten Sie Rechtsfragen haben, die einen größeren finanziellen Schaden verursachen können oder bei denen Sie Ansprüche verlieren könnten, bedienen Sie sich eines Anwalts. Entscheidend ist, dass nur der Rechtsanwalt bei einer Falschauskunft für den entstandenen Schaden aufkommt, da nur er eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen muss.
Die Jugend ist faul, vorlaut, und ehrt das Alter nicht!
Nichts läge mir ferner, als hier persönlich den Finger zu heben. Die aufgezeigte Problematik ist nicht neu, vielmehr glaube ich, dass sie uns in die Gene gelegt wurde. Mit dieser These könnten wir uns eigentlich abfinden und das Thema zu den Akten legen, oder nicht? Wir können es leider nicht, denn wir verdienen als Dienstleister unsere Brötchen. Dabei spielt es kaum eine Rolle, ob Sie sich im Discount,- Mittel- oder Topsegment bewegen. Gutes Benehmen ist überall gefragt, anders herum definiert, schlechtes Benehmen fällt überall auf und führt zu Verlusten.
Wenn wir uns darauf einigen, dass gutes Benehmen notwenig ist, so sollte der Umfang definiert werden. Ist es notwendig, dass sich ein junger Friseur akzentfrei artikulieren kann, eher nein. Muss eine junge Auszubildende wissen, dass Weißwein hervorragend zu Fisch passt, eher nein. Muss sie sich vorstellen, guten Tag, auf Wiedersehen sagen und zuhören können, aber sicher doch. Es gibt Grundregeln, die vielen von uns älteren in Fleisch und Blut übergegangen sind. Diese Grundregeln gilt es auszusprechen, aufzuschreiben, mitzuteilen, zu trainieren und zu kontrollieren. Die Jugendlichen von heute sind keine echten Revoluzzer mehr, keine Totalverweigerer, sie haben in ihren Familien und Schulen nur Anderes als Wertesysteme mitbekommen. Als Dienstleister stehen wir unter direkter und kontinuierlicher Beobachtung. Wenn das gewünschte Benehmen bei 20 Kunden am Tag gezeigt wurde und nur ein einziger negativ konfrontiert wurde, hat dies Auswirkungen. Gutes Benehmen ist nichts außergewöhnliches, es wird vielmehr als Normalität angesehen und somit eingefordert. Nur Ausrutscher werden registriert. Daher sollten wir alle das gute Benehmen als Training aufnehmen. Im Übrigen gibt es auch viele ältere Mitarbeiter, denen der eine oder andere Schliff abgeht! Unser Mandant Peter Gress hat das Thema aufgegriffen und zusammen mit einer Benimmtrainerin im Training umgesetzt. Konkret wurden Telefonate geübt, der Umgang mit den hausinternen Werbemitteln und viele "Kleinigkeiten".
Buchtipp: "Das Benimm-ABC Knigge für junge Leute von Josef Griesbeck (ISBN 978-3-7698-1491-0, ca. 9,90 € im Buchhandel).
Zitat des Monats
"Gutes Benehmen kommt nie aus der Mode. Es ist aber offenbar bedeutend anstrengender, sich zu benehmen, als sich nach der neuesten Mode zu kleiden!" Carola Rückert