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Newsletter 05/2010

Klein oder groß?

Schauen wir uns die Entwicklung auf dem Friseurmarkt an, so stellen wir folgendes fest: Die Anzahl der Betriebsstätten steigt Jahr für Jahr an. Die Anzahl der Mitarbeiter stagniert seit Jahren.

Daneben gibt es natürlich noch andere Indikatoren, die den Markt beeinflussen. Diese blenden wir für den Moment einmal aus. Die beiden angeführten Punkte lassen folgende Schlüsse zu: Die Teams werden immer kleiner.

Die Öffnungszeiten müssen der verringerten Belegschaft angepasst werden. Die Fixkosten bleiben im Idealfall gleich. In Urlaubs- und Krankheitsfällen wird der normale Betriebsablauf zur Herausforderung. Immer weniger geeignete Auszubildende werden gefunden und in die Gesellenzeit übernommen. Die Unternehmen werden immer abhängiger von den Eigenumsätzen der Unternehmer/innen. Die Gesamtbelastung für die Unternehmer/innen steigt kontinuierlich an.

Das sind nur einige Auswirkungen, die sich ergeben.

Wo fährt der Zug hin? Meines Erachtens stehen die meisten Unternehmer/innen vor dem Scheideweg. An einer Kreuzung, die nur zwei Möglichkeiten zulässt.

Entweder konzentriert sich der/die Unternehmer/in auf die eigenen Fertigkeiten und Fähigkeiten und betreibt eine quasi „One-man-Show“ oder er wächst. Beide Wege sind legitim und ohne Wertung in Ordnung.
Wird der Weg eins (Konzentration auf die eigene Person) gewählt, so bewegt er sich rechtlich und steuerlich im Rahmen der 17.500 v Umsatzgrenze pro Jahr. Es fallen keine Umsatzsteuern an, die Buchhaltung ist auf das Nötigste reduziert und das Unternehmen steht und fällt mit der Schaffenskraft des Unternehmers.

Wird der zweite Weg (Wachstum) gewählt, so geht es darum, Mitarbeiter auf- und auszubauen. Das kann entweder im eigenen Salon sein oder über weitere Betriebsstätten gehen. Hier kommen beispielsweise die Systemfriseure ins Spiel. Die Expansion kann mit dem eigenen Salonkonzept oder beispielsweise „Hairkiller, Meyer & Marks, Super 10“ usw. erfolgen.

Letztlich ist es eine Persönlichkeitsfrage, welcher Weg der geeignete ist. Es geht um Führung. Bei einem kleinen Salon muss sich der/die Unternehmer/in selbst führen. Das heißt jeden Tag auf´s Neue aufbauen, motivieren und kontrollieren. Bei einem auf Expansion ausgelegten Unternehmen muss der/die Unternehmer/in Mitarbeiter führen.

Und auch das heisst, die Mitarbeiter jeden Tag auf´s Neue aufbauen, motivieren und kontrollieren.

Das Führen ist nicht jedem Friseur in die Wiege gelegt. Natürlich gibt es Naturtalente, wahre Führungsnaturen, die ihre Teams mitreißen und zu neuen Gefilden leiten können. Das ist aber in der Friseurbranche eher die Ausnahme als die Regel. Und hier kommt ein Punkt ins Spiel, der uns Mut geben sollte.
Sie können, wenn Sie es wollen, jederzeit das Ruder herumreißen. Die von mir beschriebenen Wege sind keine Einbahnstraßen. Es gibt immer Kreuzungen und Ausfallstraßen. Wichtig ist der Wille zur Veränderung.

Viele Unternehmer haben Schwierigkeiten mit ihren Mitarbeitern und würden lieber gestern als heute ganz alleine arbeiten. Ohne Stress und Hickhack mit den Mitarbeitern.

Die Latte an Ärgernissen ist lang:

- Häufige Krankheitszeiten
- Unzufriedenheit mit der Entlohnung
- Unzufriedenheit mit den Arbeitszeiten
- Überschneidende Urlaubsanträge
- Stutenbeißen und Zickenkrieg
- Sauberkeit und Ordnung
- Pünktlichkeit und Sorgfältigkeit
- Keine Lust auf Weiterbildung am Abend
- Wochenenden, etc.

Diese Themen gibt es natürlich auch in Unternehmen, die von Unternehmern aktiv geführt werden. Erfahrungsgemäß hat es aber andere Qualitäten. Expansiv ausgerichtete Führung unterscheidet sich grundsätzlich in seiner Ausrichtung von Besitzstandswahrung.

Der auf Expansion ausgerichtete Führungsstil hat ein Ziel – Wachstum. Dieses Ziel ist quantifizierbar (10 Mitarbeiter, 10 Filialen, 10 neue Standorte usw.). Dadurch ergeben sich Möglichkeiten und Notwendigkeiten.

Wenn ein Unternehmer erst einmal 10 Betriebsstätten mit 50 Mitarbeitern hat, so fehlt ihm/ihr die Zeit für die persönliche Zuwendung an den einzelnen Mitarbeitern. Daher stehen die Organisation, Ausrichtung, Ziele und Reporting an ganz hoher Stelle. Es werden Hierarchien aufgebaut (Salonleiter, Teamleiter, Bezirksleiter etc.) mit denen der/die Unternehmer/in arbeitet.
Diese geben dann die Ziele und Aufgaben an ihre Mitarbeiter weiter. Dadurch konzentriert sich die Führungsarbeit auf ein überschaubares Team von Führungskräften, die ihrerseits auch wieder überschaubare Einheiten führen.

Die Frage, die sich stellt ist, kann expansives Führungsverhalten gelernt werden oder entscheiden die Gene über die Zukunft eines Unternehmens? Letztlich muss sich jeder diese Frage selbst beantworten. Ich persönlich bin der Auffassung, dass – so der Wunsch tatsächlich vorhanden ist – alles gelernt werden kann. Woran das meiste scheitert ist die fehlende Konsequenz.
Viele Unternehmer gehen auf Seminare und erwarten einen „Königsweg“ der ihnen ohne Anstrengung, ohne Übung und ohne grundsätzliche Veränderung der eigenen Einstellungen eine dauerhaft komfortable Zeit garantiert.
Nach jedem Seminar kurzzeitig hochmotiviert, bereits nach der ersten Woche wieder auf dem Boden der Tatsachen. Dann wird das Thema, der Weg oder der Referent in Frage gestellt.
Dabei ist die Lösung so einfach. Suchen Sie sich ein Seminar, einen Trainer und einen Weg. Dann üben und trainieren Sie das gelernte genauso lange und intensiv wie die Haarschnitte und Colorationen in Ihrer Lehrzeit. Dann werden Sie definitiv erfolgreicher sein. Aber das alles nur wenn Sie den expansiven Weg gehen wollen.
Wenn nicht, dann auch gut, dann werden Sie klein, aber dann richtig.

Unternehmergesellschaft (UG) vs. Limited (Ltd.)

Seit der Reform des GmbH-Gesetzes im November 2008, ist die Limited als Gründungsform nicht mehr so stark begehrt.
Der direkte Konkurrent ist die neue Unternehmergesellschaft (UG). Sie ist eine haftungsbeschränkte Gesellschaft mit einer Mindesteinlage von einem Euro.
Offiziell heißt sie UG/haftungsbeschränkt und wird im Volksmund auch Mini-GmbH genannt. Dies kommt von dem geltenden Recht für die UG, denn hier gilt das bereits bestehende GmbH-Recht.
Vor allem für Gründungen ist sie eine gute Möglichkeit, eine Haftungsbeschränkung zu erhalten, ohne jedoch viel Kapital zu investieren.
Bisher gab es für die Haftungsbeschränkung nur die finanziell aufwendige GmbH-Gründung oder die Gründung einer Limited nach englischem Recht, die für Unbedarfte, erhebliche Risiken in der Abwicklung und Veröffentlichung in englischer Sprache mit sich gebracht hat.

Bei der Gründung wurde die Limited von den professionellen Anbietern immer als völlig problemlos und einfach dargestellt.

Diese Gründungsberater bieten neben der Gründung auch gleich die Firmenadresse in England und die komplette Abwicklung mit an. Bis hier ist alles sehr günstig und überschaubar. Im laufenden Betrieb der Limited folgen aber Jahresabschlüsse nach englischem Recht und auch andere Firmendokumente sind beim englischen Handelsregister in englischer Sprache und nach englischem Recht vorzulegen. Es kann daher im laufenden Betrieb der Limited sehr teuer werden, wenn hierfür Spezialisten beauftragt werden, die man zweifelsfrei benötigt.

Dies sind sicher die Gründe, weshalb sich die UG steigender Beliebtheit erfreut. Für die Anmeldung gibt es das „vereinfachte Verfahren“ mit dem Musterprotokoll des Gesetzgebers. Dies sollte eigentlich eine kostengünstige und vor allem beschleunigte Gründung ermöglichen.

Jedoch prüfen die Registergerichte sehr akribisch, ob der zwingende Wortlaut der Vorlage eingehalten wurde. Hierfür muss man eine längere Zeitspanne (bis zu zwei Wochen) einplanen.
Die Nachteile der UG, wie auch der Limited, liegen bei ihrem Ruf in der Geschäftswelt. Vielfach wird der Ernst hinter dem Unternehmen vermisst, da dem Unternehmer aufgrund seiner geringen Selbstbeteiligung am Eigenkapital (1 Euro bzw. 1 Pfund) sein eigenes Unternehmen nicht viel wert scheint. Zum anderen ist es schwieriger, von Banken Finanzierungen zu erhalten, denn entscheidend für die Kreditvergabe ist die Vorlage von Sicherheiten sowie der Nachweis von Eigenmitteln. Diese Vorurteile wurden aber vorher gegenüber der Limited deutlich offener geäußert, da hier der Sitz auch noch außerhalb von Deutschland lag.

Die UG gilt nur als Start-Gesellschaftsform für eine „normale GmbH“, da Kleingewerbetreibende und Startups vorher keine Möglichkeit hatten, die persönliche Haftung einzuschränken. Das Ansparen des Stammkapitals wird durch das Gesetz zu einem Unternehmenszweck gemacht. Das erste Ziel der Gründer muss sein, die Umfirmierung in eine GmbH zu erreichen. Für die Praxis bedeutet dies, möglichst viel vom Jahresgewinn anzusparen, also nicht zu entnehmen, um die Einlage von 25.000,- Euro zu erreichen.
Ein Blick in die Statistik der Gründungen zeigt, dass die Unternehmergesellschaft der Limited bei den Gründungen klar den Rang abgelaufen hat.

Bei Kapitalgesellschaften nach deutschem Recht ist bereits jede fünfte Gründung eine UG, während sich die Anzahl der gegründeten Limited-Gesellschaften innerhalb von drei Jahren auf ein Viertel der ursprünglichen Anzahl reduziert hat.
Mit seiner Reaktion auf die vormals zunehmenden Gründungen von englischen Limited’s hat der Gesetzgeber mit der Unternehmergesellschaft erfolgreich reagiert und eine zusätzliche vereinfachte Rechtsform für Gründer geschaffen.

Ob diese relativ neue Gesellschaftsform für den einzelnen Gründer die richtige Alternative darstellt, hängt von der Branche, dem Auftreten am Markt und dem Finanzierungsbedarf ab und ist zusammen mit dem Steuer- oder Unternehmensberater vor der Gründung zu entscheiden.

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